Chronik ist fertiggestellt

Immer wieder wurden wir gefragt, was wir als Verband so tun würden, welche unsere Ziele und Ergebnisse sind?
Nach längerer Pause nahm der damals neugewählte Bundesvorstand die Arbeit 2007 auf und stellte den Verband der Bundeswehrfeuerwehren e.V. neu auf. Probleme wurden erfasst und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. So entwickelten wir uns Jahr für Jahr weiter. Die nun erstellte Chronik zeigt den Werdegang aus den Jahren 2007 bis 2018 und wird weiter fortgeschrieben. Auf unserer Homepage und Facebook-Seite findet ihr zudem weiterhin, wie gewohnt, tagesaktuell Informationen über Veränderungen, Gespräche und weitere Ziele. Unsere aktive Mitarbeit, der Kontakt zu zahlreichen Gesprächspartnern in der Politik und in den Ämtern hat sich ausgezahlt. So haben wir die Belange für die Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehrfeuerwehr und weiterer Teile des Brandschutzes in der Bundeswehr vorangetrieben.

Die Chronik wird aktuell persönlich durch unseren Bundesvorsitzenden Thomas Schönberger in seiner Freizeit an zahlreiche Gesprächspartner überreicht. Die Verteilung an die Feuerwachen erfolgt ins Kürze.

Hier erste Auszüge:

Selbstverständnis
Vorwort
Foto: Schönberger

Ausschreibungen für ELW und KdoW sind veröffentlicht

Wie schon in unserer Quartalsinfo 2021-1 angekündigt, wurden heute die Ausschreibungen für die ELW 1 und KdoW veröffentlicht.
Unter den Links https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?2&id=386396 und https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?1&id=386394 finden sich die Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.

Es sollen 39 ELW 1 und 55 KdoW beschafft werden. Je 12 Fahrzeuge sind als Option zur Erhöhung der Anzahl noch offen, sodass es zum Schluss 51 ELW 1 und 67 KdoW werden können.

Zur Lieferung zählt nicht nur die Bereitstellung der Fahrzeuge, sondern auch die Schulung des Bedienpersonals

Inklusive der Optionen sollen die Bundeswehrfeuerwehren 40 ELW 1 und 58 KdoW bekommen. Die zusätzlichen Fahrzeuge gehen an die Soldatinnen und Soldaten des militärischen Brandschutzes, welchen den Brandschutz bei Auslandseinsatz sicherstellen.

Wir, der Verband der Bundeswehrfeuerwehren, hoffen auf eine gute Beteiligung der Aufbauhersteller, sodass schon hoffentlich nächstes Jahr die ersten Fahrzeuge auf den Feuerwachen ankommen

Gemeinsam schaffen wir Verbesserungen

Neue Frequenz könnte Breitband(-daten)netz für BOS ermöglichen

Die BOS haben seit Jahren einen erhöhten Bedarf zur Übermittlung und Austausch von Einsatzrelevanten Daten. Bisher stützt man sich auf das Mobilfunktnetz, welches aber nicht flächendeckend ist und somit keine sichere und leistungsfähige Kommunikationsmöglichkeit darstellt. Das eingeführt Digitalfunknetz ist aktuell nur für den Sprachverkehr gut zu nutzen, jedoch nicht sehr gut ausgebaut für die benötigte Datenkommunikation. Es wird daher ein sogenanntes Breitbandnetz für BOS benötigt. Aktuell bietet sich hier eine Chance. Die Frequenz 450 MHz soll ab 2021 durch die Bundesnetzagentur neu vergeben werden. Aufgrund der hohen Reichweite dieser Frequenz und der sogar grenzüberschreitenden Nutzbarkeit wären die Zuteilung der 450MHz-Frequenz die passende Lösung, für die BOS-Einsatzkräfte egal ob Feuerwehr, Polizei, THW, Justiz, Hilfsorganisationen, als auch Bundeswehr und weitere.

Näheres finden sie hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/01/450-megaherz.html
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/450MHz/450MHz-node.html

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), zu denen auch die Feuerwehren zählen, haben genau wie die…

Gepostet von Deutscher Feuerwehrverband am Dienstag, 17. März 2020

Daher setzt sich auch der Verband der Bundeswehrfeuerwehren e.V. für eine entsprechende Zuteilung der Frequenz bei seinen Gesprächpartnern in der Bundespolitik ein.
Anbei informieren wir daher über die aktuellen Anschreiben und Antworten:

Neue DFV-Info zu Drohnen

Berlin – Die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ war im März 2017 durch den Bundesrat beschlossen worden. Feuerwehren sowie weitere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) waren von der Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ausdrücklich ausgenommen worden, sofern der Einsatz in Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen und Katastrophen stattfindet. „Wir haben die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen begleitet. Durch unsere Initiative und mit unserer Beteiligung wurde seitdem daran gearbeitet, einheitliche Hilfestellungen für die Feuerwehren vor Ort bei der Umsetzung der Verordnung zu geben. Ich freue mich über den erfolgreichen Abschluss“, begrüßt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die nun unter Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit Vertretern der Feuerwehr und aller Hilfsorganisationen erarbeitete Muster-Dienstvorschrift. Die heute auf der BBK-Seite www.bbk.bund.de/drohnen veröffentlichten „Empfehlungen für die Gemeinsamen Regelungen zum Einsatz von Drohnen“ sollen den Anwendern Sicherheit im Drohnen-Einsatz geben.

DFV-Vizepräsident Karl-Heinz Knorr erläutert die fachlichen Hintergründe für die Empfehlungen: „Erstens ist auch den BOS nicht alles erlaubt und zweitens sind Drohnen Luftfahrzeuge, von denen bei falscher Verwendung auch erhebliche Gefahren ausgehen können.“ So setzt die Muster-DV bei der Ausbildung der Drohnensteuerer an, in der Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und Navigation geschult werden, vor allem aber auch zahlreiche Übungsflüge durchgeführt werden. Den Anwendern werden Muster zur Risikobewertung und Risikominimierung ebenso an die Hand gegeben wie Checklisten, ein Betriebs- und Flugbuch und anschauliche Grafiken über die Gliederung des Luftraumes und die Verantwortungsbereiche.

„Sicherheit durch Standardisierung – dieses Prinzip aus der Luftfahrt zieht sich wie ein roter Faden durch diese Muster-Dienstverordnung, deren vornehmstes Ziel darin besteht, die erheblichen Vorteile von Drohnen für den Einsatz möglichst sicher und effektiv nutzen zu können“, erklärt Knorr. Daher enthält das Dokument auch Empfehlungen für die Integration des „taktischen Einsatzabschnitts Drohnen“ in die jeweiligen Führungsstrukturen an den Einsatzstellen der BOS.

„Wie begrüßen sehr, dass sich ein Arbeitskreis der Innenministerkonferenz im September 2019 mit dieser Thematik befassen und voraussichtlich den zuständigen Bundesländern die verbindliche Einführung dieser Regeln empfehlen wird“, resümieren Ziebs und Knorr.