Berlin – Die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ war im März 2017 durch den Bundesrat beschlossen worden. Feuerwehren sowie weitere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) waren von der Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ausdrücklich ausgenommen worden, sofern der Einsatz in Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen und Katastrophen stattfindet. „Wir haben die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen begleitet. Durch unsere Initiative und mit unserer Beteiligung wurde seitdem daran gearbeitet, einheitliche Hilfestellungen für die Feuerwehren vor Ort bei der Umsetzung der Verordnung zu geben. Ich freue mich über den erfolgreichen Abschluss“, begrüßt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die nun unter Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit Vertretern der Feuerwehr und aller Hilfsorganisationen erarbeitete Muster-Dienstvorschrift. Die heute auf der BBK-Seite www.bbk.bund.de/drohnen veröffentlichten „Empfehlungen für die Gemeinsamen Regelungen zum Einsatz von Drohnen“ sollen den Anwendern Sicherheit im Drohnen-Einsatz geben.

DFV-Vizepräsident Karl-Heinz Knorr erläutert die fachlichen Hintergründe für die Empfehlungen: „Erstens ist auch den BOS nicht alles erlaubt und zweitens sind Drohnen Luftfahrzeuge, von denen bei falscher Verwendung auch erhebliche Gefahren ausgehen können.“ So setzt die Muster-DV bei der Ausbildung der Drohnensteuerer an, in der Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und Navigation geschult werden, vor allem aber auch zahlreiche Übungsflüge durchgeführt werden. Den Anwendern werden Muster zur Risikobewertung und Risikominimierung ebenso an die Hand gegeben wie Checklisten, ein Betriebs- und Flugbuch und anschauliche Grafiken über die Gliederung des Luftraumes und die Verantwortungsbereiche.

„Sicherheit durch Standardisierung – dieses Prinzip aus der Luftfahrt zieht sich wie ein roter Faden durch diese Muster-Dienstverordnung, deren vornehmstes Ziel darin besteht, die erheblichen Vorteile von Drohnen für den Einsatz möglichst sicher und effektiv nutzen zu können“, erklärt Knorr. Daher enthält das Dokument auch Empfehlungen für die Integration des „taktischen Einsatzabschnitts Drohnen“ in die jeweiligen Führungsstrukturen an den Einsatzstellen der BOS.

„Wie begrüßen sehr, dass sich ein Arbeitskreis der Innenministerkonferenz im September 2019 mit dieser Thematik befassen und voraussichtlich den zuständigen Bundesländern die verbindliche Einführung dieser Regeln empfehlen wird“, resümieren Ziebs und Knorr.