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Die A-1400/9 – Arbeitszeit und Vergütung im Schichtdienstbetrieb der Bundeswehr-Feuerwehr wurde überarbeitet und am 31.01.26 veröffentlicht.
Die langjährigen Streitereien zur Freistellung für den Lehrgänge bei der Freiwilligen Feuerwehr sollten damit, so hoffen wir, zum großen Teil beendet sein.
Unter Ziffer 406 wird nun den Anforderungen für die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren Rechnung getragen. Endlich können bis zu 10 Tage Sonderurlaub für Lehrgänge z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehren beantragt werden, ohne das man nicht unnötig Schichten verschieben und tauschen muss.
Das ist eine erhebliche Verbesserungen zur Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit zum Allgemeinwohl der deutschen Bevölkerung. Zumal viele Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren hierzu geklagt haben und, so kam es uns zu Ohren, ihr Recht in der Regel bekommen haben. Der frühere Erlass war hierzu zwar wohlwollend, aber schwammig formuliert. Trotz des § 11 SUrlV, hatte sie der Dienstherr Jahrzehnte geweigert unsere Kolleginnen und Kollegen freizustellen und verwies auf einen Erlass aus dem Jahre 1979, welcher damals Mitgliedschaften in Freiwilligen Feuerwehren untersagte.

Berichtet uns bitte, ob das nun klappt oder es noch hapert, damit wir für Euch nachhaken können.

Etwas zum schmunzeln gab es auch… Wurde doch erst das Zentrum Brandschutz im Zuge der Neuorganisation durch das Brandschutzamt der Bundeswehr ersetzt und am 23.01.2025 mit einem Appell neu aufgestellt , so lebt es in der Vorschrift weiter.

Gemeinsam sind wir Stark – Gemeinsam verbessern wir den Brandschutz in der Bundeswehr