Ehrenordnung des Verband der Bundeswehrfeuerwehren e.V.

§ 1 Grundsätze

Der Verband der Bundeswehr Feuerwehr würdigt sowohl Verdienste als auch die langjährige Mitgliedschaft.

§ 2 Ehrungen

  1. Für Mitglieder des VdBwF vergibt der Verein folgende Ehrungen:
    1.1 Urkunde und Nadel des VdBwFw e. V. für 25 Jahre Mitgliedschaft
    1.2 Urkunde und Nadel des VdBwFw. e. V. für 40 Jahre Mitgliedschaft
    1.3 Urkunde für das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
  2. Für besondere Leistungen oder für besondere Verdienste um den Verein erteilt der Verein Anerkennung im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen durch Verleihung der Ehrennadel/-kreuz des DFV
    2.1 für besondere Verdienste in der Verbandsarbeit
    2.2 für Verdienste für den Verband

§ 3 Antragsverfahren

  1. Die Verleihung der Urkunden um die Mitgliedschaft im VdBwF aus § 2.1. wird durch die Geschäftsstelle nach Datenlage automatisch vorbereitet.
  2. Ehrungsanträge aus § 2.2 sind auf dem offiziellen Formular des Vereins mit Begründung mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim Vorsitzenden einzureichen.

§ 4 Verleihung der Ehrung

  1. Die Ehrung der Mitglieder wird durch Delegierte vor Ort im geeigneten Rahmen vorgenommen.
  2. Ehrungen aus Ehrenanträgen sollten nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden.

§ 5 Erfassung

  1. Die Verleihung der Urkunden nach § 2.1 wird durch die Geschäftsstelle erfasst.
  2. 1. Über die Verleihung nach § 2.2 wird ein einfaches Besitzzeugnis ausgestellt und der zu ehrenden Person übergeben.
    2. Ausgesprochene Ehrungen sind vom Schriftführer zu erfassen und in einer Ehrenliste auszunehmen.

Inkrafttreten

Diese Ehrungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. August 2011 in Kraft.